Ferienwohnung Pfarrstrasse bezeichnet das Online-Angebot von Gabriele und Hans-Peter Müller (als Vermieter), Pfarrstrasse 6 in 91522 Ansbach auf den Internetseiten unter der Domain
Die AGB gelten bei kurzfristiger Vermietung der Ferienwohnungen in 91522 Ansbach mit tageweiser Kündigungsfrist gemäß §565 BGB, wobei es sich bei der Ferienwohnung in Ansbach um eine Ferienwohnung mit einer zweckmäßigen und guten Gesamtausstattung handelt. Die Ausstattung bietet einen gehobenen Komfort und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand.
Beherbergungsvertrag:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis - den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden
Die Verfügbarkeit der Ferienwohnung kann ausdrücklich nicht garantiert werden, der Vermieter ist berechtigt, geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot zuzulassen.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 3-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Zimmer oder die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Eine grundsätzliche Verpflichtung des Vermieters, bei fehlender Inanspruchnahme der Ferienwohnung einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht.
§3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. 10% der Mietkosten werden innerhalb von 14 Tagen nach Buchung fällig, die Restzahlung spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im voraus zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Konditionenempfehlungen des Bayrischen Hotel- und Gaststättenverbandes bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§3a. Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei, und berechnen danach bei Stornierung 4-2 Wochen vorher 50%, und bei kurzfristiger Stornierung 2-0 Wochen vorher 100% des vereinbarten Mietpreises abzüglich der ersparten Eigenkosten.
§4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Es kann auch ein Übernachtungspreis vereinbart werden. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
§5. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.
§6. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist.
§7. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Ansbach.
§8. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.